Februar 2026

Kanton Luzern Spesenreglemente – Erhöhung Fahrkostenpauschale ab 1.1.2026 – Keine Neugenehmigung erforderlich

Kanton Luzern Spesenreglemente – Erhöhung Fahrkostenpauschale ab 1.1.2026 – Keine Neugenehmigung erforderlich Bild

Das Eidgenössische Finanzdepartement erhöht die Kilometerpauschale auf 75 Rappen. Unternehmen mit einem bereits genehmigten Spesenreglement können diese höhere Entschädigung ohne erneutes Genehmigungsverfahren anwenden.

Viele Luzerner Unternehmen haben mit der Dienststelle Steuern die Spesen ihrer Mitarbeitenden verbindlich festgelegt. Bisher waren bis zu 70 Rappen pro Kilometer zulässig. Ab dem 1.1.2026 dürfen Unternehmen neu maximal 75 Rappen geltend machen  – eine erneute Genehmigung ist nicht notwendig.